Die Klasse BE kann nur mit der Voraussetzung der Klasse B / B17 absolviert werden.
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
– Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers plus zulässige Gesamtmasse des Pkw größer ist als 3,5 t.
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Preisliste gültig ab: 01.01.2022
Grundbetrag | 35,- Euro |
Übungsstunde a 45 min | 65,- Euro |
Dunkelheitsfahrt | 65,- Euro |
Überlandfahrt | 65,- Euro |
Autobahnfahrt | 65,- Euro |
Prüfungsfahrt a 55 min |
180,- Euro |
Wiederholung der Prakt. Prüfung | 180,- Euro |
Teilprüfung (praktisches Fahren) | 115,- Euro |
Teilprüfung (Verbinden & Trennen) | 65,- Euro |