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Wie kommen Sie zu Ihrem Führerschein? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Der Antrag auf Erteilung für eine Fahrerlaubnis kann im Service-Center der“Gemeinde Nuthetal“ in Rehbrücke, Arthur-Scheunert-Allee 103 gestellt werden.

Tel. 033200/204-0  &033200/20438

Öffnungszeiten: Montag 10.00- 18.00 Uhr / Dienstag-Donnerstag 08.00- 18.00 Uhr / Freitag 08.00- 16.00 Uhr.

Zur Antragstellung wird folgendes benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Biometrisches Foto im Format 35 x 45 mm
  • Sehtest
  • Anschrift der Fahrschule und Prüforganisation
  • Nachweis 1. Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 43,40 Euro.

Erklärung der Klasse B  >>>

Erklärung der Klasse BE und Preisliste >>>

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Fahren ab 17

Durch eine neue Bestimmung in der Fahrerlaubnis-Verordnung ist es möglich, den Führerschein in den Klassen B und BE bereits im Alter von 17 Jahren zu erwerben. Bedingung dafür ist, dass  der Führerschein-Neuling ausschließlich in der Begleitung einer namentlich benannten Person fahren darf.

Begleit-Fahrer kann werden, wer

  • bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und
  • darf im Verkehrszentralregister nicht mit mehr als 1 Punkten verzeichnet sein.

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie soll Rat erteilen und Hinweise geben, die zur Sicherheit des Fahrers beitragen.

Die Begleitperson darf den Führerschein-Neuling in bestimmten Situationen NICHT begleiten. Dieser  Fall tritt ein, wenn sie:

  • 0.25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0.5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat
  • unter Drogeneinfluss steht.

Dem Antrag auf Führerscheinerwerb ab dem 17. Lebensjahr muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) der Begleitperson(en) beigelegt werden.

Im Rahmen der Antragsstellung  muss sich die Begleitperson mit folgenden Punkten einverstanden erklären:

  • Benennung als Begleitperson für den angegebenen Antragssteller zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17″ im Land Brandenburg
  • Einholung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • die Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Evaluation des Modells „Begleitetes Fahren ab 17″ im Land Brandenburg entsprechend § 48b FeV

Die Begleitperson(en) sollte dich zur Antragstellung begleiten.

Gebühren für einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Normaler Antrag 43,40 Euro
„Begleitetes Fahren ab 17″ + 7,50 Euro
pro Begleitperson + 9,00 Euro

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Alkoholverbot

Innerhalb der Probezeit gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Bei Verstoß sind folgende Sanktionen vorgesehen:

  • ein Bußgeld von 125 bis zu 1000 €
  • zwei Punkte in Flensburg
  • ein Pflichtaufbauseminar
  • die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Wer seine Probezeit bereits durch ein nicht alkoholbedingtes Vergehen z.B. nach Katalog A schon verlängert hat, befindet sich dann vier Jahre in der Probezeit. Egal wie alt der Führerscheininhaber ist, für ihn gilt absolutes Alkoholverbot bis zum Ende seiner Probezeit.