Fahrschulwetter
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Beinhaltet die Klassen AM, L
Diese Klasse kann selbständig ab 18 Jahre gefahren werden und besitzt keine Befristung der Besitzdauer.

Zudem können Anhänger bis zu acht Personen befördern und einachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750kg ziehen. Hat der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, darf dieses mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht über 3500kg erreichen.

Klasse AM:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst-
geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst-
geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)

Als Kleinkrafträder gelten auch:
-Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bbH von max.60 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
-Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF) bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.